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Die Klimakrise ist die grösste Herausforderung unserer Zeit. Ihre Bekämpfung ist von höchster Wichtigkeit und Dringlichkeit. Darum soll sie mit einem Klimaparagrafen in der Kantonsverfassung verankert werden. Die Verfassung ist unsere höchste Rechtsnorm, in ihr sind die zentralen staatlichen Aufgaben geregelt. Der Auftrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel gehört als erstrangige Staataufgabe folglich in die Verfassung des Kantons Aargau.

Umgang mit Klimawandel als erstrangige Staatsaufgabe

  • Die Klimaerwärmung und ihre Folgen sind die grösste Herausforderung unserer Zeit und müssen so schnell wie möglich eingedämmt werden. Bei Klimaschutz und Klimaanpassung handelt es sich um grundlegende und langfristige Ziele des Kantons, weshalb eine Verankerung in der Kantonsverfassung wichtig ist.
     

  • Dank dem neuen Paragrafen sind sowohl der Kanton als auch die Gemeinden in der Pflicht, etwas gegen die Klimakrise zu unternehmen. Deswegen macht auch eine Verankerung auf Kantonsstufe Sinn, denn das nationale Klima- und Innovationsgesetz bezieht die Gemeinden nicht mit ein.
     

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Ausrichtung der Strategie auf die Bundesziele und verbindliche internationale Abkommen

  • Die genauen Ziele werden nicht in die Verfassung geschrieben. Stattdessen sollen sie sich denjenigen des Bundes anpassen, sowie den internationalen Abkommen, bei denen die Schweiz dabei ist. Dadurch kann neuen Entwicklungen Rechnung getragen werden, ohne dass eine Verfassungsänderung nötig ist.
     

  • Laut dem Klima- und Innovationsgesetz des Bundes muss die Schweiz spätestens 2050 klimaneutral sein. Der Kanton Aargau steht in der Pflicht dieses Ziel zu verfolgen und entsprechende Gesetzesgrundlagen zu schaffen. Mit der Verankerung des Klimaparagrafen in der Verfassung wird die Verbindlichkeit dieses Ziels zusätzlich legitimiert.

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Auswirkungen des Klimaparagrafen

  • Der Klimaparagraf bekräftig die Notwendigkeit des vorausschauenden Handelns hinsichtlich Klimaschutz und Klimaanpassung im Kanton und in den Gemeinden.
     

  • Sämtliche neue Gesetze und Gesetzesrevisionen müssen Verfassungskonform sein. Mit dem Klimaparagraf in der Verfassung wird sichergestellt, dass neue und revidierte Gesetze die Klimaziele berücksichtigen.
     

  • Bringt Rückenwind für bestehende Aktivitäten und erhöht die Wahrscheinlichkeit für die Erreichung des Netto-Null-Ziels bis 2050.
     

  • Stärkt die Legitimität der Doppelstrategie «Klimaschutz und Klimaanpassung» des Regierungsrates.

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Wettbewerbsfähigkeit und Innovation stärken

  • Die nationale und internationale Nachfrage nach innovativen klimafreundlichen Technologien und Prozessen (Energieeffizienz, erneuerbaren Energien, neue Mobilitätsformen, CO2-Entnahme und Speicherung usw.) nimmt stetig zu.
     

  • Der Klimaparagraf erhöht die mittel- und langfristige Planungs- und Rechtssicherheit bis zum Erreichen der Klimaziele und schafft damit klare Rahmenbedingungen für einen nachhaltigen Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft. Dieser Wandel führt zu einen Innovationsschub und trägt zur langfristigen Sicherung der Standortattraktivität des Kantons Aargau bei.

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