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Die Bekämpfung der Klimakrise und ihrer Folgen ist die grösste Herausforderung unserer Zeit. Darum soll sie mit einem Klimaparagrafen in unserer Kantonsverfassung verankert werden.
Der Klimaparagraf verpflichtet den Kanton und die Gemeinden, sich aktiv für die Begrenzung des Klimawandels und seiner Folgen einzusetzen.
Regierungsrat und Grossrat empfehlen ein JA.
§ 42a (neu) abis) Klima
Kanton und Gemeinden setzen sich für die Begrenzung des Klimawandels ein und stärken ihre Fähigkeit zur Anpassung an dessen nachteilige Auswirkungen. Sie berücksichtigen dabei die Ziele des Bundes und der für die Schweiz verbindlichen internationalen Abkommen.
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